:: Reisenbedingungen

 

Zum Schutz der Teilnehmer von Reiseveranstaltungen gibt es im BGB das Reisevertragsrecht (§§ 651 a-k).
Die nachfolgenden Reisebedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus oder ergänzen sie.
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GRUNDSÄTZLICHES:
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle vom FIT e.V. durchgeführten und vermittelten Reisen. Mit einer Reiseanmeldung erkennt jeder Teilnehmer diese Bedingungen als verbindlich an.

VERTRAGSABSCHLUSS:
Mit seiner Reiseanmeldung bietet der Teilnehmer des FIT e.V. verbindlich den Abschluss eines Reisevertrags an. Diese Anmeldung erfolgt nur über eine Anzahlung. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, mehrere Personen verbindlich anzumelden. In diesem Fall haftet er für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der mitangemeldeten Personen gegenüber dem FIT e.V.. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des FIT e.V. zustande.

LEISTUNGSUMFANG:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Ausschreibung oder auf der Grundlage der jeweils gültigen Ausschreibung. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden die Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, ergeben sich daraus keine Minderungsansprüche. Bei der Anreise in Eigenregie oder in Fahrgemeinschaften mit privatem PKW ist der Teilnehmer für die Organisation der Hin- und Rückreise selbst verantwortlich und bedarf der Zustimmung des FIT e.V.

ANMELDUNG UND ZAHLUNG:
Zur Anmeldung ist eine Anzahlung auf das Vereinskonto zu leisten. Sie beträgt mindestens EURO 100,- (incl. des derzeitig gültigen Mitgliedsbeitrages) pro angemeldeter Person. Die Anmeldung wird dadurch verbindlich. Der Restbetrag ist 2 Monate vor Reisebeginn zu bezahlen. Erfolgt die Restzahlung nicht fristgerecht, so verliert das Vereinsmitglied den Anspruch auf den Reiseplatz.

LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN:
Wir behalten uns Leistungsänderungen nach Vertragsschluss aus wichtigem Grund vor, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Insbesondere sind dies notwendige Programmanpassungen an äußere Umstände, wie z. B. Wetterbedingungen oder Gruppenleistungsfähigkeit.

TEILNEHMERRÜCKTRITT:
Ein Rücktritt des Teilnehmers vom Reisevertrag ist jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung an den FIT e.V. möglich. Bei Rücktritt ist der FIT e.V. berechtigt, Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen zu verlangen:
- ab 60 Tage vor Reisebeginn 20%
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%
- bis 10 Tage vor Reisebeginn 40%
- bis  5 Tage vor Reisebeginn 60%
- ab dem 4. Tag vor Reisebeginn 75%
- ohne Rücktrittserklärung 90%
pro Person des jeweiligen Reisepreises.

Wird eine Ersatzperson gefunden wird lediglich der derzeitig gültige Mitgliedsbeitrag einbehalten.

VERANSTALTERRÜCKTRITT:
Stört ein Teilnehmer die Durchführung einer Reise trotz Abmahnung des FIT e.V. nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass die sofortige Vertragsaufhebung gerechtfertigt ist, kann der FIT e.V. fristlos vom Reisevertrag zurücktreten. Ist die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, setzt der FIT e.V. dem Vereinsmitglied bis 15 Tage vor Reisebeginn darüber in Kenntnis und kann ihm den Rücktritt erklären. Eine Reise kann der FIT e.V. kurzfristig absagen oder verschieben, wenn aufgrund einer schlechten Wetterlage bei der Durchführung dieser Reise eine objektive Gefährdung der Reisegäste nicht auszuschließen ist. Für Kosten, die dem Vereinsmitglied im Vorfeld der Reise entstanden sind, z.B. frühzeitige Anreise oder andere, übernimmt der FIT e.V. keine Verantwortung.

VERTRAGSAUFHEBUNG:
Wird die Reise infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt während der Durchführung erheblich erschwert oder gefährdet, können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Rücktransport, sofern der Transport in die Leistungen eingeschlossen ist, trägt der FIT e.V. Mehrkosten für den Rücktransport tragen beide Vertragspartner jeweils zur Hälfte.

HAFTUNG:
Der FIT e.V. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung. Die Haftung ist maximal auf die Deckungssummen der Vereins- Haftpflichtversicherung beschränkt. Der FIT e.V. haftet nicht bei Schäden, Diebstählen oder Unglücksfällen während der An- und Abreise. Die Beförderungsrisiken tragen die jeweiligen Transportunternehmen oder, bei privater Anreise, der Teilnehmer. Wird bei einer Reise Kursmaterial zur Verfügung gestellt, so haftet der Teilnehmer für die Materialien. Wird eine vom FIT e.V. angebotene Reise von einem anderen Reiseveranstalter durchgeführt, so haftet dieser im Rahmen seiner Reise-Bedingungen.

MITWIRKUNGSPFLICHT:
Das Vereinsmitglied ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Beanstandungen sind bei der Reiseleitung schriftlich anzuzeigen. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

VERJÄHRUNG DER ANSPRÜCHE:
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem FIT e.V. zu erklären. Ansprüche der Reisenden verjähren in 6 Monaten nach Reiseende.

VERSICHERUNGEN:
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflicht-Versicherung.

PASS; VISA UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN:
Für Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Impfbestimmungen ist das Vereinsmitglied selbst verantwortlich. Vereinsmitglieder, die nicht deutscher Staatsangehörigkeit sind, müssen sich vor grenzüberschreitenden Reisen innerhalb Europas über die für sie geltenden Pass- und Visavorschriften unbedingt in Kenntnis setzen. Durch die Reiseausschreibung und mit den Reiseunterlagen erhalten die Teilnehmer wesentliche Informationen über die für ihre Reise notwendigen Formalitäten. Durch seine Anmeldung versichert das Vereinsmitglied, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen seine Teilnahme an der Reise und den jeweiligen sportlichen Aktivitäten bestehen.

UNWIRKSAMKEIT:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der Rest bleibt wirksam vereinbart.

ALPINE GEFAHREN:
Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung könne typische alpine Gefahren nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Ein Restrisiko bleibt für die Teilnehmer bestehen.

GERICHTSSTAND:
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Münster.

VEREIN:
FIT e.V.

 

Stand: Oktober 2005

    FIT e.V. - Sportfreizeiten