
Zum Schutz der Teilnehmer von Reiseveranstaltungen gibt es im BGB das Reisevertragsrecht
(§§ 651 a-k).
Die nachfolgenden Reisebedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen
aus oder ergänzen sie.
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GRUNDSÄTZLICHES:
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle vom FIT e.V. durchgeführten und
vermittelten Reisen. Mit einer Reiseanmeldung erkennt jeder Teilnehmer diese Bedingungen
als verbindlich an.
VERTRAGSABSCHLUSS:
Mit seiner Reiseanmeldung bietet der Teilnehmer des FIT e.V. verbindlich den Abschluss
eines Reisevertrags an. Diese Anmeldung erfolgt nur über eine Anzahlung. Jeder
Teilnehmer hat die Möglichkeit, mehrere Personen verbindlich anzumelden. In diesem Fall
haftet er für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der mitangemeldeten Personen
gegenüber dem FIT e.V.. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des
FIT e.V. zustande.
LEISTUNGSUMFANG:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen
Ausschreibung oder auf der Grundlage der jeweils gültigen Ausschreibung. Nebenabreden
bedürfen der Schriftform. Werden die Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch
genommen, ergeben sich daraus keine Minderungsansprüche. Bei der Anreise in Eigenregie
oder in Fahrgemeinschaften mit privatem PKW ist der Teilnehmer für die Organisation der
Hin- und Rückreise selbst verantwortlich und bedarf der Zustimmung des FIT e.V.
ANMELDUNG UND ZAHLUNG:
Zur Anmeldung ist eine Anzahlung auf das Vereinskonto zu leisten. Sie beträgt mindestens
EURO 100,- (incl. des derzeitig gültigen Mitgliedsbeitrages) pro angemeldeter
Person. Die Anmeldung wird dadurch verbindlich. Der Restbetrag ist 2 Monate vor
Reisebeginn zu bezahlen. Erfolgt die Restzahlung nicht fristgerecht, so verliert das
Vereinsmitglied den Anspruch auf den Reiseplatz.
LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN:
Wir behalten uns Leistungsänderungen nach Vertragsschluss aus wichtigem Grund
vor, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Insbesondere sind dies notwendige Programmanpassungen an äußere
Umstände, wie z. B. Wetterbedingungen oder Gruppenleistungsfähigkeit.
TEILNEHMERRÜCKTRITT:
Ein Rücktritt des Teilnehmers vom Reisevertrag ist jederzeit vor Reisebeginn
durch schriftliche Erklärung an den FIT e.V. möglich. Bei Rücktritt ist der FIT e.V.
berechtigt, Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen zu verlangen:
- ab 60 Tage vor Reisebeginn 20%
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%
- bis 10 Tage vor Reisebeginn 40%
- bis 5 Tage vor Reisebeginn 60%
- ab dem 4. Tag vor Reisebeginn 75%
- ohne Rücktrittserklärung 90%
pro Person des jeweiligen Reisepreises.
Wird eine Ersatzperson gefunden wird lediglich der derzeitig gültige Mitgliedsbeitrag einbehalten.
VERANSTALTERRÜCKTRITT:
Stört ein Teilnehmer die Durchführung einer Reise trotz Abmahnung des FIT e.V.
nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass die sofortige
Vertragsaufhebung gerechtfertigt ist, kann der FIT e.V. fristlos vom Reisevertrag
zurücktreten. Ist die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, setzt der FIT e.V. dem
Vereinsmitglied bis 15 Tage vor Reisebeginn darüber in Kenntnis und kann ihm den
Rücktritt erklären. Eine Reise kann der FIT e.V. kurzfristig absagen oder verschieben,
wenn aufgrund einer schlechten Wetterlage bei der Durchführung dieser Reise eine
objektive Gefährdung der Reisegäste nicht auszuschließen ist. Für Kosten, die dem
Vereinsmitglied im Vorfeld der Reise entstanden sind, z.B. frühzeitige Anreise oder
andere, übernimmt der FIT e.V. keine Verantwortung.
VERTRAGSAUFHEBUNG:
Wird die Reise infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt während der
Durchführung erheblich erschwert oder gefährdet, können beide Vertragsparteien den
Vertrag kündigen. Rücktransport, sofern der Transport in die Leistungen eingeschlossen
ist, trägt der FIT e.V. Mehrkosten für den Rücktransport tragen beide Vertragspartner
jeweils zur Hälfte.
HAFTUNG:
Der FIT e.V. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte
Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die
Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten
Leistung. Die Haftung ist maximal auf die Deckungssummen der Vereins-
Haftpflichtversicherung beschränkt. Der FIT e.V. haftet nicht bei Schäden, Diebstählen
oder Unglücksfällen während der An- und Abreise. Die Beförderungsrisiken tragen die
jeweiligen Transportunternehmen oder, bei privater Anreise, der Teilnehmer. Wird bei einer
Reise Kursmaterial zur Verfügung gestellt, so haftet der Teilnehmer für die Materialien.
Wird eine vom FIT e.V. angebotene Reise von einem anderen Reiseveranstalter durchgeführt,
so haftet dieser im Rahmen seiner Reise-Bedingungen.
MITWIRKUNGSPFLICHT:
Das Vereinsmitglied ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder Begrenzung der
Störung beizutragen. Beanstandungen sind bei der Reiseleitung schriftlich anzuzeigen. Die
Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
VERJÄHRUNG DER ANSPRÜCHE:
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung sind innerhalb eines
Monats nach Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem FIT e.V. zu erklären.
Ansprüche der Reisenden verjähren in 6 Monaten nach Reiseende.
VERSICHERUNGEN:
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-,
Reisekranken- und Reisehaftpflicht-Versicherung.
PASS; VISA UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN:
Für Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Impfbestimmungen ist das Vereinsmitglied
selbst verantwortlich. Vereinsmitglieder, die nicht deutscher Staatsangehörigkeit sind,
müssen sich vor grenzüberschreitenden Reisen innerhalb Europas über die für sie
geltenden Pass- und Visavorschriften unbedingt in Kenntnis setzen. Durch die
Reiseausschreibung und mit den Reiseunterlagen erhalten die Teilnehmer wesentliche
Informationen über die für ihre Reise notwendigen Formalitäten. Durch seine Anmeldung
versichert das Vereinsmitglied, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen seine Teilnahme
an der Reise und den jeweiligen sportlichen Aktivitäten bestehen.
UNWIRKSAMKEIT:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge. Der Rest bleibt wirksam vereinbart.
ALPINE GEFAHREN:
Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung könne typische alpine Gefahren
nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Ein Restrisiko bleibt für die Teilnehmer bestehen.
GERICHTSSTAND:
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Münster.
VEREIN:
FIT e.V.
Stand: Oktober 2005
FIT e.V. - Sportfreizeiten